Ausbildungsverpflichtung

Wichtige Informationen

Terminplan zum ausdrucken

 

Das Tool Ausbildungsverpflichtung ist zur Dateneingabe geschlossen.

 

Erhebungstool Ausbildungsverpflichtung

Hier finden Sie den Zugang zum Tool Ausbildungsverpflichtung:

Einstieg Tool Ausbildungsverpflichtung

 

Terminplan Monitoring und Erhebung Ausbildungsverpflichtung Daten 2023

• 11. Januar 2024

Mail an alle Institutionen mit der Bitte, die Verantwortlichen im Tool zu
kontrollieren und/oder zu ändern. Wenn es neue Verantwortliche gibt, dies
bitte per E-Mail an: ausbildungsverpflichtung@sodas.ch

 

• 25. Januar 2024 (13.00 – 14.00 Uhr)

Infoveranstaltung DIGITAL per ZOOM
Schulung Ausbildungsverpflichtung 2024 / Erhebung Daten 2023

Präsentation Zoom

 

• 01.02.2024 – 29.02.2024

Deklaration der Daten 2023 im Tool durch die Institutionen


• 01.03.2024 – 31.03.2024

Überprüfung der Ausbildungsleistung / Validation der Eingaben auf der Basis
der Daten und Ergebnisse der jeweils letzten verfügbaren Erhebung und
schriftliche Mitteilung an Institutionen der Soll- und Ist-Punkte.

 

• 01.04.2024

Es wird eine Liste der Institutionen, welche nach der Datenerhebung einen
positiven Saldo aufweisen, auf der Homepage der SOdAS aufgeschaltet.

 

• 01.04.2024 – 30.04.2024

Einkauf- und Verkauf von Punkten – selbständig durch die Institutionen mit
anschliessender Mitteilung an SOdAS.


Formulare die nach dem 1.5.2024 auf der Geschäftsstelle eintreffen, werden nicht akzeptiert.

Formular Punktehandel

 

• 03.05.2024

Einarbeitung ins Tool Ausbildungsverpflichtung der ein- und verkauften Punkte

 

• 04.05.2024

E-Mail an alle Institutionen mit der Bitte, den Endsaldo im Tool
Ausbildungsverpflichtung zu prüfen und allfällige Unstimmigkeiten zu melden.

 

• 18.06.2024

Sitzung Steuerungskommission Ausbildungsverpflichtung
Anträge und Gesuche an die Steuerungskommission müssen 14 Tage vor dem Sitzungstermin bei der Geschäftsstelle SOdAS eingereicht werden.

Anträge oder Gesuche, welche nach dem 4. Juni 2024 eintreffen, werden an der Sitzung nicht behandelt.

 

• 01.08.2024 - 31.08.2024 (01.06.2024 – 15.06.2024)

Die Ergebnisse der Erhebung werden allen Institutionen schriftlich mitgeteilt

mit einer Verfügung.

 

• Ab 01.10.2024 (Ab 01.06.2024)

Rechnungsstellung an die Institutionen mit einem negativen Saldo.

 

• Ab 01.12.2024 (Ab 01.09.2024)

Auszahlung an Institutionen mit positiven Punkten aus dem
Fonds «Bonus-Malus-Ausgleich».

 

 

 

 

Auswertung Datenerhebung 2016, 2017, 2019, 2020, 2021 und 2022

Reglement Ausbildungsverpflichtung - Informationen

Brief an alle Institutionen: Das neues Reglement Ausbildungsverpflichtung der SOdAS tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die Information wurde am 28.10.2019 an alle Institutionen versandt. Den Brief können Sie unter folgendem Link nachlesen: Neues Reglement Ausbildungsverpflichtung

 

Die wichtigsten Änderungen im revidierten Reglement wurde Ihnen am 30.10.2019 per Mail zugesandt. Die Zusammenfassung finden Sie unter folgendem Link: Zusammenfassung Änderungen 

 

Gesetzliche Grundlagen / Reglemente (Konzept)

Sozialgesetz: https://bgs.so.ch/frontend/versions/4670

Sozialverordnung: https://bgs.so.ch/frontend/versions/4696

Spitalgesetz: https://bgs.so.ch/frontend/versions/4651

Verordnung über die Spitalliste: https://bgs.so.ch/frontend/versions/4662

Es erfolgte keine rückwirkende Inkraftsetzung. Die Gesetzesbestimmungen gelten ab 1. Januar 2018.

 

RBB Nr. 2023/1416 vom 4. September 2023

Regierungsratsbeschluss per 04.09.2023

 

RBB Nr. 2019/1493 vom 24. September 2019

Regierungsratsbeschluss per 24.09.2019

 

Gültig ab 01.01.2020

Reglement Ausbildungsverpflichtung nicht universitäre Berufe ab 01.01.2020 

Gültig bis 31.12.2019 (altes Reglement)

Reglement Ausbildungsverpflichtung nicht universitäre Berufe bis 31.12.2019