Ausbildungsverpflichtung
Wichtige Informationen
Regierungsratsbeschluss per 29.10.2024
Das Tool Ausbildungsverpflichtung ist zur Dateneingabe geschlossen.
Erhebungstool Ausbildungsverpflichtung
Hier finden Sie den Zugang zum Tool Ausbildungsverpflichtung:
Terminplan Monitoring und Erhebung Ausbildungsverpflichtung Daten 2023
• 11. Januar 2024
Mail an alle Institutionen mit der Bitte, die Verantwortlichen im Tool zu
kontrollieren und/oder zu ändern. Wenn es neue Verantwortliche gibt, dies
bitte per E-Mail an: ausbildungsverpflichtung@sodas.ch
• 25. Januar 2024 (13.00 – 14.00 Uhr)
Infoveranstaltung DIGITAL per ZOOM
Schulung Ausbildungsverpflichtung 2024 / Erhebung Daten 2023
• 01.02.2024 – 29.02.2024
Deklaration der Daten 2023 im Tool durch die Institutionen
• 01.03.2024 – 31.03.2024
Überprüfung der Ausbildungsleistung / Validation der Eingaben auf der Basis
der Daten und Ergebnisse der jeweils letzten verfügbaren Erhebung und
schriftliche Mitteilung an Institutionen der Soll- und Ist-Punkte.
• 01.04.2024
Es wird eine Liste der Institutionen, welche nach der Datenerhebung einen
positiven Saldo aufweisen, auf der Homepage der SOdAS aufgeschaltet.
Liste Institutionen mit positivem Punktesaldo
• 01.04.2024 – 30.04.2024
Einkauf- und Verkauf von Punkten – selbständig durch die Institutionen mit
anschliessender Mitteilung an SOdAS.
Formulare die nach dem 1.5.2024 auf der Geschäftsstelle eintreffen, werden nicht akzeptiert.
• 03.05.2024
Einarbeitung ins Tool Ausbildungsverpflichtung der ein- und verkauften Punkte
• 04.05.2024
E-Mail an alle Institutionen mit der Bitte, den Endsaldo im Tool
Ausbildungsverpflichtung zu prüfen und allfällige Unstimmigkeiten zu melden.
• 18.06.2024
Sitzung Steuerungskommission Ausbildungsverpflichtung
Anträge und Gesuche an die Steuerungskommission müssen 14 Tage vor dem Sitzungstermin bei der Geschäftsstelle SOdAS eingereicht werden.
Anträge oder Gesuche, welche nach dem 4. Juni 2024 eintreffen, werden an der Sitzung nicht behandelt.
• Ab 01.08.2024 (01.06.2024 – 15.06.2024)
Die Ergebnisse der Erhebung werden allen Institutionen schriftlich mitgeteilt
mit einer Verfügung.
• Ab 01.10.2024 (Ab 01.06.2024)
Rechnungsstellung an die Institutionen mit einem negativen Saldo.
• Ab 01.12.2024 (Ab 01.09.2024)
Auszahlung an Institutionen mit positiven Punkten aus dem
Fonds «Bonus-Malus-Ausgleich».
Auswertung Datenerhebung
Schulung Ausbildungsverpflichtung
Gesetzliche Grundlagen / Reglemente (Konzept)
Sozialgesetz: https://bgs.so.ch/frontend/versions/4670
Sozialverordnung: https://bgs.so.ch/frontend/versions/4696
Spitalgesetz: https://bgs.so.ch/frontend/versions/4651
Verordnung über die Spitalliste: https://bgs.so.ch/frontend/versions/4662
Es erfolgte keine rückwirkende Inkraftsetzung. Die Gesetzesbestimmungen gelten ab 1. Januar 2018.
RBB Nr. 2023/1416 vom 4. September 2023
Regierungsratsbeschluss per 04.09.2023
Regierungsratsbeschluss per 29.10.2024
Gültig ab 23.04.2024
Reglement Ausbildungsverpflichtung nicht universitäre Berufe ab 23.04.2024