Ausbildungsverpflichtung

Wichtige Informationen

Terminplan zum ausdrucken

image

 

Regierungsratsbeschluss per 29.10.2024

 

Das Tool Ausbildungsverpflichtung ist zur Dateneingabe geschlossen.

Erhebungstool Ausbildungsverpflichtung

Hier finden Sie den Zugang zum Tool Ausbildungsverpflichtung:

Einstieg Tool Ausbildungsverpflichtung

Terminplan Monitoring und Erhebung Ausbildungsverpflichtung Daten 2023

• 11. Januar 2024

Mail an alle Institutionen mit der Bitte, die Verantwortlichen im Tool zu
kontrollieren und/oder zu ändern. Wenn es neue Verantwortliche gibt, dies
bitte per E-Mail an: ausbildungsverpflichtung@sodas.ch

 

• 25. Januar 2024 (13.00 – 14.00 Uhr)

Infoveranstaltung DIGITAL per ZOOM
Schulung Ausbildungsverpflichtung 2024 / Erhebung Daten 2023

Präsentation Zoom

 

• 01.02.2024 – 29.02.2024

Deklaration der Daten 2023 im Tool durch die Institutionen


• 01.03.2024 – 31.03.2024

Überprüfung der Ausbildungsleistung / Validation der Eingaben auf der Basis
der Daten und Ergebnisse der jeweils letzten verfügbaren Erhebung und
schriftliche Mitteilung an Institutionen der Soll- und Ist-Punkte.

 

• 01.04.2024

Es wird eine Liste der Institutionen, welche nach der Datenerhebung einen
positiven Saldo aufweisen, auf der Homepage der SOdAS aufgeschaltet.

 

Liste Institutionen mit positivem Punktesaldo

 

• 01.04.2024 – 30.04.2024

Einkauf- und Verkauf von Punkten – selbständig durch die Institutionen mit
anschliessender Mitteilung an SOdAS.


Formulare die nach dem 1.5.2024 auf der Geschäftsstelle eintreffen, werden nicht akzeptiert.

Formular Punktehandel

 

• 03.05.2024

Einarbeitung ins Tool Ausbildungsverpflichtung der ein- und verkauften Punkte

 

• 04.05.2024

E-Mail an alle Institutionen mit der Bitte, den Endsaldo im Tool
Ausbildungsverpflichtung zu prüfen und allfällige Unstimmigkeiten zu melden.

 

• 18.06.2024

Sitzung Steuerungskommission Ausbildungsverpflichtung
Anträge und Gesuche an die Steuerungskommission müssen 14 Tage vor dem Sitzungstermin bei der Geschäftsstelle SOdAS eingereicht werden.

Anträge oder Gesuche, welche nach dem 4. Juni 2024 eintreffen, werden an der Sitzung nicht behandelt.

 

• Ab 01.08.2024 (01.06.2024 – 15.06.2024)

Die Ergebnisse der Erhebung werden allen Institutionen schriftlich mitgeteilt

mit einer Verfügung.

 

• Ab 01.10.2024 (Ab 01.06.2024)

Rechnungsstellung an die Institutionen mit einem negativen Saldo.

 

• Ab 01.12.2024 (Ab 01.09.2024)

Auszahlung an Institutionen mit positiven Punkten aus dem
Fonds «Bonus-Malus-Ausgleich».

Auswertung Datenerhebung

Gesetzliche Grundlagen / Reglemente (Konzept)

Sozialgesetz: https://bgs.so.ch/frontend/versions/4670

Sozialverordnung: https://bgs.so.ch/frontend/versions/4696

Spitalgesetz: https://bgs.so.ch/frontend/versions/4651

Verordnung über die Spitalliste: https://bgs.so.ch/frontend/versions/4662

Es erfolgte keine rückwirkende Inkraftsetzung. Die Gesetzesbestimmungen gelten ab 1. Januar 2018.

 

RBB Nr. 2023/1416 vom 4. September 2023

Regierungsratsbeschluss per 04.09.2023

Regierungsratsbeschluss per 29.10.2024

 

Gültig ab 23.04.2024

Reglement Ausbildungsverpflichtung nicht universitäre Berufe ab 23.04.2024